Glasbruch? Was können die Ursachen sein?
Abschattung und Hitzestau durch besondere Einbaubedingungen, z. B. Nischen, innen vorgesetzte Lamellen oder Plisses, Rollos, Markisen, aber auch Strahler etc., können bei Nichtberücksichtigung ihrer Wirkung zu Glasbruch (Hitzesprünge) führen. Ebenso kann Bemalen mit Farbe, nachträgliches Aufkleben von Folien oder Aufbringen anderer Materialien bei Sonneneinstrahlung zu Hitzesprüngen und zu einer thermischen Überlastung des Isolierglas-Randverbundes führen. Auch beim Aufstellen von Heizkörpern oder allen anderen Gegenständen (z. B. Stühlen, Kuscheltieren, etc.) muss ein Mindestabstand von 30 cm eingehalten werden um eine schädliche Temperaturbelastung der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gewährleistung bei Isolierglas gilt nur bei Kondenswasser im Scheibenzwischenraum, Glasbruch dagegen ist grundsätzlich keine Gewährleistungssache. Bei ESG-Scheiben kann es auch material- und herstellungsbedingt in sehr seltenen Einzelfällen durch Nickelsulfideinschlüsse zu Brüchen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher die Verwendung von ESG-H. Mit der zusätzlichen Heisslagerung (Heat-Soak-Test) wird das Restrisiko (siehe DIN EN 14179-1 Abs. 3.2) solcher Brüche erheblich reduziert. Sollten Brüche durch Nickelsulfideinschlüsse auftreten, stellen diese keinen Reklamationsgrund dar. Wir schliessen, da nicht durch uns beeinflussbar, jegliche Ansprüche aus.